Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Arbeitszeiten
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen mit dem normalen Tarif abgerechnet.
Feiertage, Sonntage, Nachtschichten (Ab 22: 00Uhr bis 06:00 Uhr) werden nur mit 50 % Zuschlag durchgeführt und abgerechnet. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Kein Vertrag, kein Abo. Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten ohne Vertrag wirksam.
§ 2. Leistung
Der Auftraggeber stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Bei der Möbel- sowie Teppich-Reinigung stellen wir alle erforderlichen Geräte und unsere hochwertigen Reinigungsmittel zur Verfügung.
§ 3. Preise
Das Kennenlern- Programm gilt nur bis 3 –Zimmer- Wohnung. Je weiteres Zimmer berechnen wir 10,-€.
Programme 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 werden pro Stunde abgerechnet.
Mindestbuchung 2,5 Stunden.
Jede Reinigungs-Stunde (60 Minuten Arbeit) zählt ab der Ankunftszeit.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht anders vereinbart.
Regelmäßige Reinigungsaufträge sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig, wenn nicht anders vereinbart.
§ 5. Stornierung / Rücktritt
Sie können jederzeit die Buchung stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Erfolgt die Stornierung mehr als 1 Tag (24 Stunden) vor Auftragsbeginn, fallen keine Stornokosten an.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 1 Tag (24 Stunden), sind 50 % der Kosten als Stornokosten von Ihnen zu zahlen.
§ 6. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wir besitzen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 3.000.000.
Machen Sie einen Schaden geltend, zeigen wir den Schaden bei der Haftpflichtversicherung an.
Stand: Juni 2020